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Halbmaske BariMask HF

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Produktinformationen "Halbmaske BariMask HF"

BariMask HF mit Rd40 Rundgewindeanschluss – dieses Standardgewinde ermöglicht eine deutlich einfachere Anwender-Einsatzprüfung („Handballenprüfung“).
Durch die „Quick-Lock“-Verbindung der Nackenbänderung wird ein einfaches Handling beim Anlegen der Halbmaske und somit eine schnellere Einsatzbereitschaft erreicht.

  • Entspricht der Norm EN 140:1998
  • Mit Rundgewindeanschluss Rd40 nach DIN EN 148-1
  • Mit einem Einatemventil und zwei seitlichen Ausatemventilen
  • Aufklappbare magnetische Schnalle an der Nackenbänderung
  • Rollzugbänderung mit stufenlos verstellbaren Bandschiebern
  • Sichere Identifikation durch eingebauten Transponder

Farbe: schwarz
Form (Atemschutzmaske): Halbmasken
Gewicht: 240 g
Hersteller Artikelnummer: 202952
Norm: DIN EN 148-1
UNSPSC: 46182001
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Zubehör

Atemschutz-Steckfilter für Halbmaske BariMask HF
Entsprechend EN 143 / EN 14387, CE zertifiziert. Die Steckfilter werden über eine Filteraufnahme mit der Maske verbunden. Die Filteraufnahme verfügt über den Rundgewindeanschluss nach EN 148-1. Die Partikelfilter bestehen aus einem leichten PE-Gehäuse mit eingearbeitetem Glasfaserfilter. Die besondere Faltung bietet eine große Filterfläche auf engem Raum. Der Vorfilter fängt grobe Farbnebel und Stäube auf, verhindert eine zu schnelle Verschmutzung des Atemfilters und verlängert dadurch dessen Standzeit. Er ist sehr einfach zu wechseln, da er in die Vorkammer der Filteraufnahme eingelegt wird. Er ist schwer entflammbar.Filteraufnahme für Steckfilter bitte separat bestellen.
Atemschutz-Schraubfilter
Die Filter sind nach EN143 / EN 14387 geprüft und zugelassen. Sie zeichnen sich durch einen sehr niedrigen Atemwiderstand aus. Die Gebrauchsdauer von Atemfiltern hängt von der Schadstoffkonzentration, der Luftfeuchtigkeit und dem Luftverbrauch des Maskenträgers ab. Da diese Bedingungen von Fall zu Fall verschieden sind, lässt sich die Gebrauchsdauer nicht voraussagen. Die Erschöpfung des Filters kann wie folgt festgestellt werden:Bei Gasfiltern: am Auftreten von Geruchs-, Geschmacks- oder Reizerscheinungen in der Einatemluft.Bei Partikelfiltern: am Ansteigen des Atemwiderstandes.Die Lagerzeiten für (ungebrauchte) fabrikmäßig verschlossene Gas- und Kombinationsfilter betragen 6 Jahre. Partikelfilter können 10 Jahre gelagert werden.Die Filter werden jeweils einzeln in PE-Beutel eingeschweißt und im Umkarton verpackt.